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Ausbildungszentrum - KURSO

Bergsteigertraining - Evakuierung von Personen in Höhenlagen

Mann klettert auf die Wand eines Bauwerks

Evakuierung - Bergsteigertraining

Ziel der Bergsteigerschulung zur Evakuierung von Höhenarbeitern ist es, den Schulungsteilnehmer mit den grundlegenden Sicherheitsregeln bei der Hilfeleistung für Kollegen vertraut zu machen. Diese Schulung wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Arbeitsgesetzes durchgeführt. Sie werden gründlich darin geschult, was in gesundheits- und lebensbedrohlichen Situationen bei der Arbeit in der Höhe zu tun ist. Nach Abschluss der Schulung und Prüfung sind Sie berechtigt, Arbeiten in der Höhe auszuführen. 

Bergsteigerkurse - Kategorien 

Unser Schulungsprogramm umfasst neben dem Kurs zur Evakuierung von Personen in Höhen mehrere Kategorien in diesem Bereich. Unter anderem: 

  • Bergsteigerarbeiten mit linearem Zugang, 
  • Bergsteigerarbeiten mit Gebäudezugang, 
  • Bergsteigerarbeiten mit Gebäudezugang,
  • mit Elementen der linearen Zugriffstechniken, 
  • Bergsteigerarbeiten und das Anlegen von Sicherungspunkten, 
  • Bergsteigerarbeit und Bergsteigertraining mit linearen Zugangstechniken, 
  • Bergsteigertätigkeit und Ausbildung in der Evakuierung von Personen aus der Höhe, 
  • Bergsteigerarbeiten und Ausbildung in der Evakuierung von Personen aus engen Räumen. 
Bergsteigertraining zur Evakuierung von Personen

Prüfung  

Die Ausbildung schließt mit einer kompetenzbasierten Prüfung ab, bei der die Auszubildenden ihre Kenntnisse und Fähigkeiten vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen. Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Nach erfolgreichem Bestehen beider Prüfungen erkennt der Ausschuss den Antrag auf ein Zertifikat an, das die Auszubildenden berechtigt, in der Höhe zu arbeiten. 

Gültigkeit von Zertifikaten  

Eine erfolgreich abgelegte Prüfung gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, ein Zertifikat für Bergsteigerqualifikationen zu erhalten. Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments beträgt 3 Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Die Befugnisse müssen regelmäßig durch die Teilnahme an Auffrischungskursen erneuert werden. 

Vor der Ausbildung zu erfüllende Bedingungen 

Diejenigen, die eine Ausbildung zum Bergsteiger absolvieren möchten, müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen: 

  • müssen volljährig sein, 
  • muss über ein ärztliches Attest verfügen, das Arbeiten in der Höhe erlaubt, 
  • müssen zumindest eine Grundausbildung haben. 

Entdecken Sie unser Angebot an zusätzlichen Kursen

Gurtzeug und Sicherheitsleinen
  • UDT/TDT/WDT-Ansprüche, 
  • Betrieb von Druckgeräten, 
  • UDT-Ausbildung, 
  • UNO - Nutzung, Risiken und TDT-Befugnisse, 
  • Wartung der UDT-Ausrüstung, 
  • Wartungspersonal für Hubarbeitsbühnen, 
  • Betreiber einer Mastbühne, 
  • Betreiber einer mobilen Plattform, 
  • Betreiber von Hängebühnen, 
  • Bediener von Hubarbeitsbühnen, 
  • Teleskopladerfahrer, 
  • Betreiber eines Lastenaufzugs, 
  • Kranführer, 
  • Betrieb und Wartung von Entlade- und Beladeeinrichtungen, 
  • Kranführer, 
  • Scherenhubwagenfahrer, 
  • Betreiber einer mobilen Plattform, 
  • Wartung von Materialtransportanlagen, 
  • Instandhaltung von Einrichtungen für Behinderte, 
  • Baumaschinenführer, 
  • Gabelstaplerfahrer, 
  • Betreiber einer mobilen Plattform, 
  • Flanschmonteur, 
  • Gabelstapler - qualifizieren Sie sich als Fahrer. 

Fragen und Antworten

Wie gültig sind Bergsteigerqualifikationen? 

Die Genehmigung zur Durchführung von Arbeiten in der Höhe ist drei Jahre lang gültig. 

Welche Berufe erfordern eine bergsteigerische Qualifikation? 

Solche Berufe sind z. B.: Arbeiter auf Bohrinseln, Kranführer, Stuntmen oder Wartungspersonal für elektrische Leitungen. 


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