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Schweißzulassungen

Zur Durchführung von Schweißarbeiten bedarf es einer entsprechenden Vorbereitung – nur eine entsprechend ausgebildete und autorisierte Person findet einen Job als Schweißer.

Die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 27. April 2000 über den Arbeitsschutz bei Schweißarbeiten (Gesetzblatt Nr. 40, Pos. 470) besagt, dass Schweißarbeiten nur von Personen ausgeführt werden dürfen, die über das entsprechende Schweißerprüfungszeugnis verfügen. , Abschlusszeugnis der Ausbildung oder das Schweißerbuch - diese Dokumente müssen gemäß den Vorschriften und polnischen Normen ausgestellt werden.

In Polen sind Schweißer von Institutionen zertifiziert wie:

  • Technische Überwachungsbehörde
  • Schweißinstitut in Gliwice
  • Polnisches Schifffahrtsregister

Schweißerqualifikationen sind nicht nur für die Zulassung zum Beruf von entscheidender Bedeutung, sondern stellen auch eine Art Bestätigung der Berufsqualifikation dar und sind daher von entscheidender Bedeutung. Einmal gewährte Rechte müssen nicht verlängert werden. Wir laden Sie ein, sich mit unserem Angebot an Schweißkursen vertraut zu machen - dank ihnen können Sie sich umfassend vorbereiten und die Prüfung problemlos ablegen und bestehen.

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