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Berechtigung zum Betrieb von Kränen

Für die Bedienung von Brückenkränen sind entsprechende Qualifikationen erforderlich. Diese können durch die Teilnahme an speziellen Kranschulungen erworben werden, die derzeit in verschiedenen Schulungszentren in ganz Polen angeboten werden.

Berechtigungen werden in zwei Kategorien erteilt:

  • Kräne, Hebezeuge und Allzweckwinden
  • Krane, Hebezeuge und Winden für allgemeine und spezielle Zwecke

Der erste Schritt zur Erlangung der Qualifikation ist die Anmeldung zum Training – es umfasst sowohl theoretischen Unterricht, in dem die Schüler Informationen über den Betrieb des Geräts, seine Konstruktion, Gesundheit und Sicherheit und andere wichtige Informationen erhalten, als auch praktischen Unterricht, d.h. Kranbetrieb.

Am Ende des Kurses legen die Teilnehmer eine theoretische und praktische Prüfung vor einer Kommission des Technischen Überwachungsamtes ab. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer die entsprechenden Berechtigungen zum Führen von Kranen. Es ist auch möglich, Genehmigungen in anderen Sprachen zu erhalten, wenn man außerhalb Polens arbeiten möchte.

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